Auftragsbedingungen für Dienstleister & Handwerker

Formular zur Kenntnisnahme bei Dienstleistungen

Anmeldung im L&T Gebäude, nach Auftragsbestätigung: 

1  Sollen Arbeiten, beratende Tätigkeiten oder Begehungen durchgeführt werden, ist dies im Vorfeld mit der Leitung Haustechnik abzustimmen.

Leitung Haustechnik:

[email protected]       Andre Schmidt       Tel: 0541 331133 01

Assistent Leitung Haustechnik:

[email protected]       Herr Wahmhoff     Tel : 0541 331133 05

 

2  Die Anmeldung vor Ort erfolgt ausschließlich über die Warenannahme, bzw. das Pförtnerbüro.

3  Liegt keine Anmeldung/Termin vor, können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten.

 

Betreten und Verlassen des Hauses:

4  Das Haus L&T darf nur durch den Personaleingang beim Pförtner betreten und verlassen werden. Das Benutzen anderer Zugänge ist nicht gestattet.

5  Materialbeschaffung, sowie der Weg zur Pause ist nur über den Personaleingang gestattet.

6  Die Anwesenheit, bzw. Abwesenheit ist in einer ausliegenden Liste zu dokumentieren. Das Empfangspersonal, bzw. der Pförtner wird Sie darauf hinweisen.

7  Die Arbeitsplatzeinweisung erfolgt über das Personal der L&T Haustechnik. Ohne Einweisung dürfen die Arbeiten nicht begonnen werden.

8  Die Arbeitszeiten sind von 07:00 -19:00 Uhr zu planen. Abweichende Arbeitszeiten sind mit der L&T Leitung Haustechnik abzustimmen.

 

Ausgabe der Zutrittschips:

9  Um den für Ihren Arbeitsbereich notwendigen Zugang erhalten zu können, wird Ihnen ein Transponder zugewiesen. Dieser wird beim Pförtner ausgegeben. Der Erhalt ist mit einer Unterschrift zu quittieren. Der Transponder ist zum Ende der Tätigkeit, beim Pförtner abzugeben.

10  Die Mitnahme des Transponders ist strengstens untersagt und kann, wie auch der Verlust eines Transponders, mit 20€ geahndet werden. Die Einnahmen werden wohltätigen Organisationen gespendet. Sollte ein Versehen vorliegen, ist umgehend der Pförtner telefonisch zu informieren.

 

Parken:

11  Das Parken auf dem L&T Gelände ist grundsätzlich nicht gestattet (vor allem nicht in den Feuerwehrzufahrten). Nach Absprache mit dem Pförtner und/oder der Haustechnik sind Ausnahmen möglich. Für jegliche Art von Externen, steht das Parkhaus zur Verfügung. Wir behalten uns das Recht vor, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

 

Arbeitsbescheinigungen:

12  Besondere Arbeiten im Hause (z.B. schweißen, flexen etc.) müssen im Vorfeld mit der Haustechnik abgestimmt werden. Für solche Arbeiten müssen Erlaubnisscheine ausgefüllt und vom jeweiligen Gewerk unterschrieben werden. Für diesen Fall müssen ausreichend Löschmittel vorgehalten werden.

13  Generell gilt, dass jegliche Arbeiten, die im Hause durchgeführt werden müssen/sollen, abzustimmen sind.

 

Anlieferung und Lagerung:

14  Bei Anlieferungen ist der Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit etc.) immer mit der Haustechnik und/oder Pförtner abzusprechen. Der Pförtner ist für die Koordinierung der Anlieferungen zuständig. Nicht angemeldete Lieferungen können nicht angenommen werden.

15  Material kann grundsätzlich nicht gelagert werden. Es ist „Just in Time“ zu handeln. Ausnahmen sind jedoch nach vorheriger Absprache möglich.

16  Bei Einsatz von Material oder Werkzeug für den Tagesbedarf innerhalb des Gebäudes ist darauf zu achten, dass die Zuwege freigehalten werden. Insbesondere Fluchtwege (als solche gekennzeichnet) dürfen in keinem Fall zugestellt werden.

17  Abstellen von Werkzeugen und Materialien im Verlauf der Brandschutztücher ist nicht gestattet. Sach- und Personenschäden sind bei Zuwiderhandlungen vom Verursacher zu tragen.

18  Lieferschäden die an Gebäude oder Gelände entstehen, sind sofort zu melden. Entstehende Kosten sind vom Verursacher zu tragen.

 

Sauberkeit:

19  Der Arbeitsplatz ist jeden Tag besenrein zu verlassen.

 

Rauchen:

20  Das Rauchen ist im und um das Gebäude L&T strengstens untersagt. Raucherbereiche befinden sich lediglich in der Kantine (nur im normalen Betrieb und nur zu normalen Zeiten) oder vor der Pförtnerei.

 

Taschenkontrolle:

21  Grundsätzlich dürfen keine Taschen oder Tüten in das Gebäude eingebracht werden. Sind diese für den Arbeitsumfang nötig, ist dies mit der L&T Haustechnik abzustimmen.

22  Wir behalten uns das Recht vor unangekündigte Taschenkontrollen durchzuführen. Das Sicherheitspersonal und/oder L&T Personal dürfen die Kontrollen durchführen. Generell gilt, dass mit Taschenkontrollen beim Verlassen des Hauses zu rechnen ist.

 

Verstöße gegen die Auftragsbedingungen:

23  Bei Verstößen ist mit sofortiger Verweisung des Gebäudes zu rechnen. Geschlossene Werkverträge nach BGB oder VOB gelten ab sofort als unterbrochen. Die Arbeiten können erst nach Klärung der Sachlage wieder aufgenommen werden.

Wähle eine Option
Name: *
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Firma *
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Datum *
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.